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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13   

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https://dejure.org/2013,10390
OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13 (https://dejure.org/2013,10390)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 12 S 37.13 (https://dejure.org/2013,10390)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 12 S 37.13 (https://dejure.org/2013,10390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 TEHG 2004, § 9 Abs 1 ZuG 2012, § 9 Abs 3 S 1 ZuG 2012, § 11 Abs 2 S 4 ZuV 2012, § 11 Abs 2 S 5 ZuV 2012
    Emissionshandelsrecht: Handelsperiode 2008 bis 2012; Mehrzuteilung von Berechtigungen in der Kalkindustrie; Ermittlung des produktbezogenen Emissionswertes; Braunkohlestaub und Erdgas als Brennstoff

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 Abs 1 TEHG 2004, § 9 Abs 1 ZuG 2012, § 9 Abs 3 S 1 ZuG 2012, § 11 Abs 2 S 4 ZuV 2012, § 11 Abs 2 S 5 ZuV 2012, § 80 Abs 5 VwGO
    Emissionshandel; Handelsperiode 2008 bis 2012; Mehrzuteilung von Berechtigungen; Kalkindustrie; Ermittlung des produktbezogenen Emissionswertes; Brennstoffeinsatz; Braunkohlestaub; Erdgas; Energiebedarf; einstweilige Anordnung; Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Veräußerungskürzung; Versteigerung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13
    Eine Bestimmung des produktbezogenen Benchmarks auf der Grundlage des Einsatzes von Braunkohlestaub verfehlt vielmehr erkennbar das mit dem Lenkungszweck des Emissionshandels verfolgte Ziel, die Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase - insbesondere den Ausstoß von Kohlendioxid - zu verringern und Anreize zu Investitionen in emissionsärmere Techniken zu schaffen (vgl. zum gesetzlichen Förderungs- und Lenkungszweck: BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 7 C 10.10 - juris Rn. 65, 74 ff.).
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13
    Ein Anspruch darauf, dass das Gericht dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich folgt, lässt sich aus dem Gebot rechtlichen Gehörs nicht herleiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7/12 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • EuG, 07.03.2013 - T-370/11

    Der Beschluss der Kommission über die kostenlose Zuteilung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - 12 S 37.13
    Dies lässt sich auch mit dem Hinweis der Antragstellerin auf die Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt nicht rechtfertigen (vgl. zur Bestimmung eines produktbezogenen Benchmarks in der laufenden Handelsperiode: EuG, Urteil vom 7. März 2013 - Rs. T-370/11 - juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht; Handelsperiode 2008-2012; Mehrzuteilung von

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakten zu den Verfahren VG 10 L 89.13 und OVG 12 S 37.13 und die von der Beklagten eingereichten Verwaltungsvorgänge verwiesen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidung gewesen sind.

    Die Argumentation des Verwaltungsgerichts wird zudem - unabhängig von der Anwendbarkeit der Kollegialgerichtslinie - durch den Umstand gestärkt, dass sowohl das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) als auch der Senat im Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt haben.

  • VG Berlin, 04.09.2014 - 10 K 98.10

    Übertragung von Zuteilungsansprüchen

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) zurück.

    Bezüglich des Klagebegehrens der weiteren Zuteilung von 35.127 Berechtigungen haben sowohl das Verwaltungsgericht Berlin im Beschluss vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13) wie auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem ausführlichen Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) - jeweils als Kollegialgericht entscheidend - einen auf vorläufige Zuteilung von Berechtigungen in diesem Umfang gerichteten Eilantrag der Klägerin abgelehnt bzw. die dagegen erhobene Beschwerde zurückgewiesen.

    Bereits das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13) zu dem Gutachten von Prof. W... ausgeführt:.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung;

    Das zentrale Problem des für die Kapazitätserweiterung maßgeblichen Emissionswertes wird in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. März 2013 (VG 10 L 89.13 ) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2013 (OVG 12 S 37.13 ) eingehend behandelt.
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